§ 8
In Kraft seit 23. September 2026
Up-to-date
Zur Sicherstellung des Grundsatzes der Transparenz ist dem Gemeinderatsausschuss für Finanzen gleichzeitig mit der Vorlage eines Rechnungsabschlussentwurfes ein Bericht über alle im selben Rechnungsjahr getätigten Fremdmittelaufnahmen zur Kenntnis zu bringen. Aus diesem Anlass sind die gesamten bestehenden Finanzierungen des Haushaltes der Gemeinde Wien in aggregierter Form darzustellen.
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