§ 3 Voraussetzungen für die Zulassung zu Ausbildungslehrgängen für Kindergruppenbetreuungspersonen bzw. Tagesmütter oder Tagesväter
In Kraft seit 05. Oktober 2016
Up-to-date
Für die Zulassung zu einem Ausbildungslehrgang für Kindergruppenbetreuungspersonen und Tagesmütter oder Tagesväter sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. ein Mindestalter von 18 Jahren,
2. die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht,
3. positiver Pflichtschulabschluss,
4. sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
5. es dürfen keine Umstände gemäß § 9 Abs. 2 Z 1 bis 4 und § 15 Abs. 2 Z 1 bis 4 vorliegen.
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