§ 17 Anforderungen an die Räumlichkeiten
In Kraft seit 05. Oktober 2016
Up-to-date
WTBVO
Gliederung
Abschnitt 4 Kindergruppen
§ 17 Anforderungen an die Räumlichkeiten
Dem Rechtsträger der Kindergruppe müssen längerfristig nutzbare Räumlichkeiten für die Tagesbetreuung zur Verfügung stehen.
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