§ 13 Kindergruppen
In Kraft seit 05. Oktober 2016
Up-to-date
Kindergruppen sind Einrichtungen, in denen Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Tageskinder) regelmäßig und entgeltlich für einen Teil des Tages in geeigneten Räumlichkeiten betreut werden, sofern dies nicht im Rahmen des Kindergarten- oder Schulbetriebes erfolgt.
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