§ 10 Anforderungen an die Räumlichkeiten
In Kraft seit 05. Oktober 2016
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WTBVO
Gliederung
Abschnitt 3 Tagesmütter oder Tagesväter
§ 10 Anforderungen an die Räumlichkeiten
Tagesmüttern oder Tagesvätern müssen längerfristig nutzbare Räumlichkeiten für die Tagesbetreuung zur Verfügung stehen.
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