§ 4
In Kraft seit 01. Januar 2008
Up-to-date
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, frühestens jedoch mit 1. Jänner 2008, in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung über Fleischuntersuchungsgebühren, LGBl. für Wien Nr. 97/2001, außer Kraft.
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