LandesrechtWienVerordnungenWiener Verordnung Gesundheitsüberwachung in der Land- und Forstwirtschaft§ 4a

§ 4aEignungs- und Folgeuntersuchungen für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, die in Räumen beschäftigt werden, in denen die Sauerstoffkonzentration zum Zweck der Brandvermeidung herabgesetzt ist

In Kraft seit 07. Oktober 2014
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