§ 3 Geschützte Pflanzenarten
In Kraft seit 06. Februar 2011
Up-to-date
Wr. NschVO
Gliederung
II. Artenschutz Streng geschützte Pflanzenarten
§ 3 Geschützte Pflanzenarten
Die im 2. Abschnitt unter Z 2.1. der Anlage aufgelisteten wild wachsen den Pflanzenarten sind geschützt. Für diese Pflanzen gelten die Verbote des § 10 Abs. 2 Wiener Naturschutzgesetz.
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