§ 8 Schlussbestimmungen
In Kraft seit 03. März 2018
Up-to-date
(1) Diese Verordnung ist in ihrer Stammfassung am 19. Juli 2000 in Kraft getreten.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt gemäß Art. III Abs. 4 des Gesetzes, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990 geändert wird, LGBl. für Wien Nr. 17/2000, die als Landesgesetz in Geltung stehende Verordnung der Wiener Landesregierung über die Sicherheitskennzeichnung an land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsplätzen, LGBl. für Wien Nr. 28/1993, außer Kraft.
Rückverweise
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