§ 7 Vergütung für Garagen, PKW-Abstellplätze und Hausgärten
In Kraft seit 01. Januar 2016
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Die monatliche Vergütung beträgt
1. für Garagen 35,70 Euro,
2. für überdachte PKW-Abstellplätze 22,20 Euro,
3. für nicht überdachte PKW-Abstellplätze 17,80 Euro,
4. für Hausgärten 7,90 Euro.
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