§ 6 Sonderregelung für Einzelräume
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
§ 6 Sonderregelung für Einzelräume — WohnVergV 2016
Die monatliche Wohnungsvergütung (Grundvergütung und Betriebskosten) beträgt für Zimmer der
1. Kat. A: Komfortzimmer mit Zusatzausstattung (zB eigene Kochnische, Kühlschrank, Waschmaschine, Trockner, Telefon, Balkon) 148,50 Euro,
2. Kat. B: Einzelräume ohne Zusatzausstattung mit Kochgelegenheit, Bad und Heizung 118,70 Euro,
3. Kat. C: Einzelräume mit Bad und Heizung 84,10 Euro,
4. Kat. D: Einzelräume ohne Bad mit Heizung 54,30 Euro,
5. Kat. E: Einzelräume ohne Bad und Heizung 24,70 Euro.