LandesrechtBurgenlandVerordnungenWohnungsvergütungsverordnung 2016§ 6

§ 6Sonderregelung für Einzelräume

In Kraft seit 01. Januar 2016
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Die monatliche Wohnungsvergütung (Grundvergütung und Betriebskosten) beträgt für Zimmer der

1. Kat. A: Komfortzimmer mit Zusatzausstattung (zB eigene Kochnische, Kühlschrank, Waschmaschine, Trockner, Telefon, Balkon) 148,50 Euro,

2. Kat. B: Einzelräume ohne Zusatzausstattung mit Kochgelegenheit, Bad und Heizung 118,70 Euro,

3. Kat. C: Einzelräume mit Bad und Heizung 84,10 Euro,

4. Kat. D: Einzelräume ohne Bad mit Heizung 54,30 Euro,

5. Kat. E: Einzelräume ohne Bad und Heizung 24,70 Euro.

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