LandesrechtBurgenlandVerordnungenWohnungsvergütungsverordnung 2016§ 1

§ 1Bestandteile der Wohnungsvergütung

In Kraft seit 01. Januar 2016
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Die Vergütung für eine zur Benützung überlassene Dienst- oder Naturalwohnung besteht aus der Grundvergütung und den Betriebskosten.

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