Art. 2
In Kraft seit 01. Februar 2018
Up-to-date
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2018 in Kraft. Sie ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 31. Jänner 2018 ereignen.
Die Verordnung der Wiener Landesregierung zum Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien 2017 (WMG-VO 2017), LGBl. für Wien Nr. 32/2017, ist auf Sachverhalte weiterhin anzuwenden, die sich nach 31. Dezember 2016 und vor 1. Jänner 2018 ereignet haben.
Die Verordnung der Wiener Landesregierung zum Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien 2018 (WMG-VO 2018), LGBl. für Wien Nr. 3/2018, ist auf Sachverhalte weiterhin anzuwenden, die sich nach 31. Dezember 2017 und vor 1. Februar 2018 ereignet haben.
Rückverweise
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