Art. 2
In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 31. Dezember 2016 ereignen.
Die Verordnung der Wiener Landesregierung zum Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien 2016 (WMG-VO 2016), LGBl. für Wien Nr. 10/2016, ist auf Sachverhalte weiterhin anzuwenden, die sich nach 31. Dezember 2015 und vor 1. Jänner 2017 ereignet haben.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden