LandesrechtWienVerordnungenWiener Kehrverordnung 2016§ 22

§ 22

In Kraft seit 05. Juli 2016
Up-to-date

Zuwiderhandlungen gegen ein in dieser Verordnung ausdrücklich normiertes Gebot oder Verbot werden gemäß § 23 WFPolG 2015 geahndet.

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