§ 1
In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date
Für die Überprüfung von Heizungsanlagen gemäß §§ 22 bis 24 WHeizKG 2015 darf einschließlich der Umsatzsteuer höchstens das in der Anlage unter Tarif A Post 1 bis 9 genannte Entgelt verrechnet werden.
WHKÜV 2026 · Wiener Heizungs- und Klimaanlagen-Überprüfungsentgeltverordnung 2026
§ 4
…1) Als Wegzeitentgelt darf bei einer Überprüfung nach § 1 ein Zuschlag in der Höhe des in der Anlage unter Tarif A Post …
§ 3
…Für Überprüfungen nach den §§ 1 oder 2 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie in den Nachtstunden (ab 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages) darf ein Zuschlag…
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