Bezeichnung, Adresse und Rechtsträger der
Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
geboren am
in
hat die gemäß Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom ,
Zahl: vorgeschriebene Eignungsprüfung gemäß dem Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz, LGBl. für Wien Nr. 4/2008 idgF, und dem Wiener Heimhilfeeinrichtungengesetz, LGBl. für Wien Nr. 8/2008 idgF, in Verbindung mit der Verordnung der Wiener Landesregierung zum Wiener Heimhilfeeinrichtungengesetz, LGBl. für Wien Nr. 20/2008 idgF,
Nicht 1 ) bestanden
und nachstehende Beurteilungen erlangt:
| Sachgebiet / Unterrichtsfach | Beurteilung 2 | Wh. 3 | Wh. 4 |
1 Nicht Zutreffendes streichen
2 „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ gemäß § 28 Abs. 3 WHEG-VO – Zutreffendes einfügen
3 Erste Wiederholungsprüfung gemäß § 28 Abs. 3 WHEG-VO – Bei Zutreffen ankreuzen
4 Zweite Wiederholungsprüfung gemäß § 28 Abs. 3 WHEG-VO – Bei Zutreffen ankreuzen
..............................., am .............................
Der / Die Vorsitzende: Der / Die Leiter/in
der Ausbildung:
Rundsiegel der
Ausbildungseinrichtung
WHEG-VO · Wiener Heimhilfeeinrichtungengesetz-Verordnung
§ 29 Zeugnis, Ausbildungsbestätigung, Bestätigung
…über die Eignungsprüfung gemäß dem Muster der Anlage 3, nach absolviertem Anpassungslehrgang ist eine Bestätigung über den Anpassungslehrgang gemäß dem Muster der Anlage 4 auszustellen. (3) Die Ausstellung der Ausbildungsbestätigungen, Zeugnisse und Bestätigungen gemäß den Anlagen 1 bis 4 kann mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erfolgen, wobei das Datenverarbeitungsregister (DVR…
Rückverweise