§ 2a Verweisungen auf Bundesgesetze und Verordnungen auf Grund von Bundesgesetzen
In Kraft seit 22. Januar 2025
Up-to-date
Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der GKV auf Bundesgesetze oder auf deren Grundlage erlassene Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der am 1. Jänner 2025 geltenden Fassung anzuwenden.
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