LandesrechtWienVerordnungenMaßnahmen auf dem Gebiet des Brandschutzes für in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigte Bedienstete§ 4

§ 4Brandschutzbeauftragte; Brandschutzwartinnen und Brandschutzwarte

In Kraft seit 05. Mai 2016
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