§ 4 Bezugnahme auf Richtlinien
In Kraft seit 01. Oktober 2010
Up-to-date
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 92/57/EWG des Rates über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, ABl. Nr. L 245 vom 26. August 1992 S. 6, umgesetzt.
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