§ 35 Barrierefreiheit
In Kraft seit 01. Juli 2014
Up-to-date
Veranstaltungen sind nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten, der technischen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit so durchzuführen, dass für Menschen mit Beeinträchtigung eine ungehinderte Benützung der Veranstaltung ermöglicht wird.
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