§ 33 Licht
In Kraft seit 01. Juli 2014
Up-to-date
Zu den Licht emittierenden Anlagen zählen künstliche Lichtquellen aller Art. Außenbeleuchtungsanlagen (Lichtreklame, hell beleuchtete Fassaden, Scheinwerfer etc.) sind so zu errichten und zu betreiben, dass sie den anerkannten Regeln der Lichttechnik entsprechen.
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