Im Sinne dieser Verordnung bedeutet:
1. Bemessungsfläche: jene Fläche einer Veranstaltungsstätte, die dem Aufenthalt von Teilnehmerinnen/Teilnehmern dient
2. Szenenfläche: Spielflächen für schauspielerische oder für ähnliche künstlerische Darbietungen;
3. Teilnehmerdichte: Anzahl von Personen, bezogen auf die Bemessungsfläche der Veranstaltungsstätte;
4. Bauliche Anlage: Bauliche Anlage im Sinne des § 4 Z 13 des Stmk. Baugesetzes;
5. Fluchtweg: Weg, der im Falle einer notwendigen Flucht in einen sicheren Bereich im Freien oder in einen gesicherten Bereich führt;
6. Rettungsweg: Weg, der einen Transport von Verletzten in einen sicheren Bereich im Freien oder in einen gesicherten Bereich ermöglicht;
7. fachkundige Person: Person, die durch Schulung, Zulassungen oder Erfahrung bzw. einer Kombination daraus über das Wissen und die Fähigkeiten verfügt, eine bestimmte Aufgabe auszuführen.
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