LandesrechtTirolVerordnungenVerordnung über physikalische Einwirkungen – VPhE§ 27

§ 27§ 27

In Kraft seit 28. Oktober 2016
Up-to-date

Auf Tätigkeiten, bei denen Bedienstete während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten, findet die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (Verordnung elektromagnetische Felder – VEMF), BGBl. II Nr. 179/2016, sinngemäße Anwendung.

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