§ 11 Verweise
In Kraft seit 01. April 2011
Up-to-date
Verweise in dieser Verordnung auf die Bundesverordnung optische Strahlung – VOPST sind als Verweise auf folgende Fassung zu verstehen:
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch optische Strahlung (Verordnung optische Strahlung – VOPST), in der Fassung BGBl. II Nr. 221/2010.
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