VFVO
§ 1 — § 1
§ 2 — § 2
Anl. 1
Vorwort/Präambel
Für die Veranstaltungsanzeige gemäß § 7 Abs. 1 Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz ist das aus der Anlage ersichtliche Formular zu verwenden.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.