Bei der Erweiterung bestehender Schigebiete ist jedenfalls darauf zu achten, dass
a) auf folgende Naturgüter besondere Rücksicht genommen wird:
1. auf Krummseggenrasen, Polsterseggenrasen, Nackried-Gesellschaften und Gämsheide;
2. auf die Habitate des Birkhuhns, des Alpenschneehuhns und des Haselhuhns;
3. auf artenreiche Bergwiesen und deren Verzahnungen mit anderen Lebensraumtypen;
4. auf Sonderstandorte von besonderer Bedeutung, wie natürliche oder naturnahe stehende und fließende Gewässer, Auwälder, Trockenstandorte, Schneetälchengesellschaften und Gletscherschliffbereiche;
5. auf besondere landschaftsprägende Elemente, wie markante Einzelbäume, Felsblöcke oder Blockhalden;
b) im hohen Maße ingenieurbiologische Methoden und Maßnahmen eingesetzt werden;
c) Schiabfahrten unter bestmöglicher Ausnutzung der natürlichen Geländestruktur trassiert werden;
d) nach baubedingten Landschaftseingriffen standortgerechte und bestandssichere Rekultivierungen vorgenommen werden;
e) eine umweltfreundliche Energieversorgung aus erneuerbarer Energie sowie eine umweltfreundliche Abwasser- und Abfallentsorgung gewährleistet sind;
f) besonders umweltfreundliche Bauweisen, Bautechniken und - materialien zum Einsatz kommen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden