Vorwort
Für die in der Anlage angeführten Tatbestände von Verwaltungsübertretungen dürfen durch Organstrafverfügungen bzw. Anonymverfügungen Geldstrafen in der dort jeweils festgesetzten Höhe eingehoben bzw. vorgeschrieben werden.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Anhänge
AnlagePDF