§ 10
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
(1) Die Höhe der Gebühr für die Registrierung und für die Erteilung einer Betriebszulassung beträgt 206 Euro.
(2) Die Höhe der Kontrollgebühr beträgt je Kontrolle bei einer Kontrolldauer von bis zu 30 Minuten 63 Euro, in allen anderen Fällen 104 Euro.
*) Fassung LGBl.Nr. 59/2021, 78/2024
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