§ 8 Brandschutz — TGHKV 2024
(1) Automatisch beschickte Heizungsanlagen sind mit Einrichtungen auszustatten, die einen möglichen Rückbrand zum Brennstofflagerraum verhindern oder, wenn dies technisch nicht möglich ist, ausreichend verzögern. Diese Verpflichtung gilt nicht für Räume zur Lagerung fester Brennstoffe mit einem Fassungsvermögen von weniger als 1,5 m³.
(2) Stellen die Fördereinrichtungen eine Verbindung zwischen dem Lagerraum und der Heizungsanlage her, so ist die Feuerung mit ständigem Unterdruck gegenüber dem Lagerraum zu betreiben.
§ 24b TGHKV 2024 · TGHKV 2024 · Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2024, Tiroler
§ 24b Grenzwertermittlung bei Verwendung mehrerer Brenn- bzw. Kraftstoffe
…Blockheizkraftwerken, Motoren oder Gasturbinen gleichzeitig zwei oder mehrere Brenn- bzw. Kraftstoffe verwendet, ist der Emissionsgrenzwert für jeden Schadstoff durch Befolgung der Rechenschritte nach § 8 Abs. 2 der Feuerungsanlagen-Verordnung 2019 – FAV 2019 zu berechnen (Mischungsformel). (2) Bei mittelgroßen Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerken, Motoren oder Gasturbinen in denen…
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