§ 42 § 42
In Kraft seit 01. Juni 2020
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Gleichzeitig treten die Technischen Bauvorschriften 2008, LGBl. Nr. 93/2007, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 41/2015, außer Kraft.
(2) Der Gegenstand, die Fundstellen und die Bezugsquellen der bautechnischen Richtlinien laut den Anlagen zu dieser Verordnung sowie der technischen Regelwerke, auf die in diesen bautechnischen Richtlinien Bezug genommen wird, werden auf der Internetseite des Landes Tirol bekannt gemacht.
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