§ 7 § 7
In Kraft seit 01. August 2015
Up-to-date
Die sicherheitstechnische Prüfung ist nach ÖNORM B 2454-1: 2010-11-01 durchzuführen.
§ 8 TAHV 2015 · TAHV 2015 · Aufzugs- und Hebeanlagenverordnung 2015, Tiroler
§ 8 § 8
…mit der Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung des Aufzuges zu betrauen. Die Prüfstelle für Aufzüge hat den sicherheitstechnischen Zustand des Aufzuges entsprechend der in § 7 angeführten Norm zu erheben (Beauftragung, Erhebung). Das Datum der Prüfung und der Name des Prüfers sind im Aufzugsbuch einzutragen. 2. Die Prüfstelle für Aufzüge hat…
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