§ 6 Frist für die Bestellung
In Kraft seit 01. Juli 1996
Up-to-date
Die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen hat binnen acht Wochen nach Ablauf der vorangegangenen Funktionsperiode zu erfolgen.
Rückverweise
SVP-VO · Sicherheitsvertrauenspersonen
§ 3 Saisonbetriebe
…drei Monate des der Bestellung vorangegangenen Kalenderjahres abzustellen, in denen der höchste Beschäftigtenstand bestand. (2) Für eine Neubestellung oder Nachbesetzung außerhalb der Saison gilt abweichend von § 6 und § 7 eine Frist von drei Monaten.…