§ 6 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. Jänner 2011 über die ergänzende Wohnbedarfshilfe gemäß dem Salzburger Mindestsicherungsgesetz (Mindestsicherungsverordnung-Wohnbedarfshilfe – MSV-W), LGBl Nr 12/2011, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 45/2012, außer Kraft. Auf Anträge zur Gewährung von Hilfeleistungen, die in den Geltungsbereich des § 47 Abs 2 SUG fallen, ist die MSV-W weiter anzuwenden.
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