S.TZV 2025
Gliederung
4. Abschnitt Besamungswesen, Embryotransfer
§ 10 Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zur Eigenbestandsbesamerin oder zum Eigenbestandsbesamer
Für die Ausbildung zur Eigenbestandsbesamerin oder zum Eigenbestandsbesamer gilt § 9 mit folgenden Abweichungen sinngemäß:
1.Die Lehrinhalte gemäß § 9 Abs 3 sind in einem für Eigenbestandsbesamerinnen oder Eigenbestandsbesamer ausreichendem Ausmaß zu vermitteln.
2. Der Ausbildungslehrgang hat für nachstehende Tierarten mindestens folgende Ausbildungsdauer (Unterrichtseinheiten) zu umfassen, wobei von den angegebenen Stunden mindestens 30 % als praktische Übungen abzuhalten sind:
a) Rinder und Büffel: 24 Stunden;
b) Schweine: 12 Stunden;
c) Schafe und Ziegen: 24 Stunden;
d) Equiden: 24 Stunden.
3. Die Prüfung ist von der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter oder einer oder einem von dieser oder diesem bestimmten Vortragenden abzunehmen.
4.Die Ausbildungslehrgänge für Eigenbestandsbesamerinnen oder Eigenbestandsbesamer in Ausbildungseinrichtungen, die in Anlage 4 angeführt sind, werden gemäß anerkannt. Personen, die diese Ausbildungslehrgänge erfolgreich abgeschlossen haben, gelten als fachlich geeignet im Sinn des .
§ 10 S.TZV 2025 · S.TZV 2025 · Salzburger Tierzuchtverordnung 2025
§ 10 Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zur Eigenbestandsbesamerin oder zum Eigenbestandsbesamer
…§ 10 Für die Ausbildung zur Eigenbestandsbesamerin oder zum Eigenbestandsbesamer gilt § 9 mit folgenden Abweichungen sinngemäß: 1. Die Lehrinhalte gemäß § 9 Abs …
§ 11 Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung
…3 angeführten Lehrinhalten (Fächern) umfassen oder das Ausmaß der Ausbildung nicht mindestens 75 % des in § 9 Abs 4 oder § 10 Z 2 angeführten Stundenausmaßes umfasst, wird gemäß dem Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz die Absolvierung eines Anpassungslehrganges oder die Ablegung einer Eignungsprüfung in dem betreffenden Fach…
§ 8 Belegschein, Besamungsschein, Embryoübertragungsschein, Aufzeichnungen
…§ 8 (1) Belegscheine, Besamungsscheine und Embryoübertragungsscheine und die entsprechenden Aufzeichnungen nach den §§ 10 Abs 1, 12 Abs 3 und 14 Abs 2 S.TZG 2021 (jeweils in Papierform oder in jeder anderen technisch möglichen Weise…
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