§ 6h Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 135/2024
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Förderungsverfahren, die am 31. Dezember 2024 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen der StWUG-DVO in der Fassung LGBl. Nr. 48/2024 zu Ende zu führen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 135/2024
Rückverweise
Keine Verweise gefunden