LandesrechtNiederösterreichVerordnungenStandesamtsverbände Staatsbürgerschaftsverbände Geschäftsordnung§ 3

§ 3§ 3

In Kraft seit 01. Januar 2015
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Für Beschlüsse und die Beschlußfähigkeit gelten die Bestimmungen der §§ 48 und 51 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, sinngemäß.

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