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Niederösterreich
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Standesamtsverbände Staatsbürgerschaftsverbände Geschäftsordnung
§ 14
StVGO
§ 14 § 14
In Kraft seit 01. Januar 2015
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§ 14 § 14 — StVGO
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Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember 1986 in Kraft.
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