Die Lehrkräfte haben neben der pädagogischen Eignung nachweislich über zumindest eine der folgenden Qualifikationen zu verfügen:
1. abgeschlossene Ausbildung zur Diplom-Sozialbetreuerin/zum Diplom-Sozialbetreuer oder
2. eine Lehrbefugnis für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (Lehrerin/Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflege) oder
3. die Berechtigung zur Ausübung des Arztberufes oder
4. abgeschlossene Ausbildung in einem gehobenen medizinisch-technischen Dienst oder
5. eine sonstige abgeschlossene fachspezifische Ausbildung für das zu unterrichtende Fach oder
6. eine pädagogische und fachliche Qualifizierung mit Berufserfahrung in den Bereichen Alten- oder Familien- oder Behindertenarbeit oder Behindertenbegleitung.
Rückverweise
StSBBG · Steiermärkisches Sozialbetreuungsberufegesetz
§ 22a Inkrafttreten von Novellen
…der 16. Jänner 2010 , in Kraft. (2) Die Änderung § 21 Abs. 1 sowie die Einfügung des § 15 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 31/2013 treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft. (3) Die Änderung des § 13 Abs. …
§ 5 Spezialisierung Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB)
…Konzepte und Projekte, führen diese eigenverantwortlich durch und evaluieren sie. Sie sind für folgende Maßnahmen kompetent, erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachleuten gemäß § 3 Abs. 1: 1. eigenverantwortliche Durchführung der personenzentrierten Lebensplanung, 2. eigenverantwortliche Anwendung der aktuell anerkannten und wissenschaftlich fundierten Konzepte und Methoden der Basalen Pädagogik, wie…
§ 4 Spezialisierung Familienarbeit (F)
…aufrechtzuerhalten und die Familie/familienähnliche Gemeinschaft dabei zu unterstützen oder ihre schwierige Lebenssituation zu überwinden. Erforderlichenfalls erfolgt eine Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachleuten gemäß § 3 Abs. 1. (2) Schwierige Lebenssituationen sind insbesondere: 1. Erkrankung eines Elternteils, eines Kindes oder eines anderen in der Familie/im familienähnlichen Verband lebenden Angehörigen…