Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:
1. Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zu Alten-, Familien- und Heimhelfern (AFHAusbVO), LGBl. Nr. 47/1996 und
2. Steiermärkische Alten-, Familien- und Heimhelfer-Anerkennungsverordnung – AFHAnerkVO, LGBl. Nr. 48/1996.
Rückverweise
StSBBG · Steiermärkisches Sozialbetreuungsberufegesetz
§ 21 Übergangsbestimmungen
…dem GuKG nachgewiesen wird. Personen, die in der Zeit vom 18. Jänner 2008 bis zum 30. Juni 2010 die Aufschulung gemäß § 21 Abs. 4 Z. 1 in der Fassung LGBl. Nr. 4/2008 absolviert oder zumindest begonnen haben, sind von dieser Regelung ausgenommen. Begonnene…
§ 22a Inkrafttreten von Novellen
…des § 17 Abs. 2, der §§ 18 und 20 Abs. 1 Z. 2 und des § 21 durch die Novelle LGBl. Nr. 2/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 16. Jänner 2010 , in Kraft. (2…