Das Pflegebad muss jedenfalls folgenden Ausstattungsanforderungen entsprechen:
1. freistehende, unterfahrbare und von drei Seiten zugängliche Hubbadewanne;
2. Badewannenlift;
3. barrierefrei benutzbares Wandhänge-WC mit Flachspülschale und beidseitigen Stütz- oder Winkelgriffen;
4. hygienischer Händewaschplatz mit Waschbecken (Armaturen handfrei bedienbar, ohne Überlauf), rollstuhlunterfahrbarer Waschtisch, Desinfektionsmittelspender (handfrei zu bedienen), Einmal-Handtücher, Seifenspender und Abwurfbehältnis;
5. Notruf, der im Bereich der Hubbadewanne und des WC bedienbar ist;
6. Abstellfläche für Pflegeutensilien;
7. Kleiderablage oder Haken;
8. Tür mit Notentriegelung;
9. Vorrichtung zur Kennzeichnung, ob das Pflegebad besetzt ist;
10. Zusätzliche Vorkehrung zur Anhebung der üblichen Raumtemperatur;
11. wirksamer Sicht- und Insektenschutz für Fenster.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden