§ 19 Hygienestandards
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Die Beurteilung der Hygienestandards hat insbesondere unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen bei der Reinigung der Bewohnerinnen-/Bewohnerzimmer, Sanitärräume, bei der Wäschereinigung und im Küchenbereich zu erfolgen.
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