Der Bewohnerin/Dem Bewohner wird das Zimmer und die Infrastruktur der Einrichtung zur Verfügung gestellt. Es besteht keine Verpflichtung Einbettzimmer zur Verfügung zu stellen. Zu den Leistungen der Unterkunft zählen zumindest folgende Leistungen:
1. Strom, Beleuchtung, Wasser und Beheizung unter Sicherstellung der üblichen Raumtemperaturen,
2. tägliche Reinigung der Wohneinheit (Fußbodenreinigung, Aufräumen) nach üblichen Standards, ausgenommen an Sonn- und Feiertagen,
3. Reinigung der Fenster und Vorhänge mindestens zwei Mal pro Jahr,
4. Instandhaltungsarbeiten an der Wohneinheit, die auf normale Abnützung zurückzuführen sind,
5. Bereitstellung eines Fernseh- und Telefonanschlusses und Internetzugang in den Bewohnerinnen-/Bewohnerzimmern.
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