§ 1 Einkommen
In Kraft seit 01. Januar 2025
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Zum Einkommen zählen insbesondere:
1. einkommensteuerpflichtige Einkünfte:
2. Arbeitslosengeld;
3. Notstandshilfe;
4. Pensionsvorschuss;
5. tatsächlich zufließende Unterhaltszahlungen;
6. verpflichtend zustehende Unterhaltszahlungen bei Leistungen gemäß § 5 Steiermärkisches Pflege- und Betreuungsgesetz (StPBG), LGBl. Nr. 90/2024;
7. titulierte Unterhaltsansprüche;
8. Sonderzahlungen;
9. Rehabilitationsgeld;
10. Krankengeld.
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