§ 6 § 6
In Kraft seit 01. April 2026
Up-to-date
StPBG – AVVO
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die StPBG-Ab- und Verrechnungsverordnung, LGBl. Nr. 156/2024, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 39/2025, mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie auf jene Leistungen weiterhin anzuwenden ist, die vor dem 1. April 2026 erbracht wurden.
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