§ 5 Berechnung der Punkte für die Stellungnahme der Schulinspektion über die fachlich-pädagogische Eignung im engeren Sinn
In Kraft seit 01. September 2013
Up-to-date
Die Stellungnahme der Schulbehörde hat im Ergebnis eine Reihung der Bewerberinnen/Bewerber vorzusehen. Die/Der Erstgereihte erhält die Maximalpunktezahl von 100 und jede/jeder weitere Bewerberin/Bewerber erhält um 20 Punkte weniger als der vor ihr/ihm Gereihte, wobei keine Punkteabzüge erfolgen.
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