§ 2 Berechnung der Punkte für den Vorrückungsstichtag
In Kraft seit 01. September 2013
Up-to-date
Die Bewerberin/Der Bewerber mit dem frühesten Vorrückungsstichtag erhält 50 Punkte. Die Bewerberin/Der Bewerber mit dem nächst jüngeren Vorrückungsstichtag 40 Punkte und jede weitere Bewerberin/jeder weiterer Bewerber um je 10 Punkte weniger als die/der vor ihr/ihm Gereihte, wobei keine Punkteabzüge erfolgen.
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