§ 1 Gegenstand
In Kraft seit 30. April 2014
Up-to-date
Diese Landeshaushaltsverordnung regelt die Durchführung des Landeshaushaltsgesetzes für Organe des Landes, die an der Führung des Landeshaushaltes beteiligt sind (Organe der Haushaltsführung) für den Bereich
1. Haushaltsplanung,
2. Budgetcontrolling und
3. Kosten- und Leistungsrechnung.
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