Die Mittelverwendung aus frei verfügbaren Mitteln (jedenfalls positiver Saldo 1 „Geldfluss aus der operativen Gebarung“ abzüglich der Kapitaltransfers, die direkt für investive Vorhaben zu verwenden sind, sowie abzüglich der Tilgungen von Finanzschulden) für investive Vorhaben ist im Voranschlag in den Kontengruppen 799 „Zuweisungen an Verrechnungsrücklagen zwischen operativer Gebarung und Projekten“, 899 „Entnahmen aus Verrechnungsrücklagen zwischen operativer Gebarung und Projekten“ sowie 910 „Verrechnung zwischen der operativen Gebarung und Projekten“ zu markieren.. Werden Mittelaufbringungen für ein bestimmtes Vorhaben der Investitionstätigkeit aufgrund von rechtlichen Bestimmungen oder aufgrund von Transfervereinbarungen in der Summe „Einzahlungen operative Gebarung“ verbucht, sind diese Mittel auch bei einem negativen Saldo Geldfluss aus der operativen Gebarung für das betreffende Vorhaben der Investitionstätigkeit zu verwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2023
Rückverweise
Keine Verweise gefunden