Zum Aufbau und zur Ablauforganisation sind in der ADG insbesondere zu regeln:
1. die sachbezogenen Zuständigkeiten der mit der Haushaltsführung betrauten Bediensteten,
2. die Unterschriftsbefugnisse unter Angabe von Form und Umfang,
3. die Abwicklung des Zahlungsverkehrs,
4. das Verbuchungsverfahren mit und ohne Zahlungsabwicklung sowie die Identifikation von Verbuchungen,
5. die tägliche Abstimmung der Konten mit Ermittlung der Liquidität,
6. die Jahresabstimmung der Konten für den Jahresabschluss,
7. die Behandlung von Kleinbeträgen,
8. die gänzliche und teilweise Abschreibung zweifelhafter oder uneinbringlicher Forderungen öffentlicher oder privatrechtlicher Natur sowie die Nachsicht fälliger Abgabenschuldigkeiten und fälliger Forderungen privatrechtlicher Natur und die Gewährung von Zahlungserleichterungen,
9. das Mahn- und Vollstreckungsverfahren.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden